Deutsche Bischofskonferenz unterstützt den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht
Am 21.09. hat sich die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz mit einem Textentwurf zum Religionsunterricht befasst und ihm mit großer Mehrheit zugestimmt. Im veröffentlichten Pressebericht heißt es dazu:
„„Wir haben uns mit der Situation des konfessionellen Religionsunterrichts befasst und dabei vor allem die Auswirkungen der demographischen Entwicklung bedacht. Dabei wurde deutlich, dass die parallele Einrichtung von katholischen und evangelischen Lerngruppen in vielen Regionen Deutschlands infolge der abnehmenden Zahl von katholischen und evangelischen Schülern nicht mehr oder nur unter schwierigen Bedingungen möglich sein wird. Um auch in diesen Situationen den Religionsunterricht in der Schule zu sichern, haben wir ausführlich Möglichkeiten einer erweiterten Kooperation mit dem evangelischen Religionsunterricht in gemischt-konfessionellen Lerngruppen erörtert.
Die Kommission für Erziehung und Schule der Deutschen Bischofskonferenz hat dazu einen Textentwurf vorgelegt, der die theologischen Grundlagen der Kooperation beider Fächer beschreibt und vor allem religionspädagogische Empfehlungen und rechtliche Eckpunkte formuliert. Damit wird ein Rahmen beschrieben, innerhalb dessen die Diözesen zusammen mit den Landeskirchen Formen der Zusammenarbeit entwickeln können, die den jeweiligen
regionalen Gegebenheiten gerecht werden. Mit diesen Empfehlungen wollen wir den konfessionellen Religionsunterricht in der Schule sichern und weiterentwickeln. Der Text wird in der nächsten Sitzung des Ständigen Rates verabschiedet.“
(Quelle: CI-aktuell, Newsletter des Comenius-Instituts vom 30. 9. 16)